Ab Donnerstag, 11. November gilt:

Ab Donnerstag, 11. November gilt:

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Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation wurde eine weitere Anpassung
der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen, welche ab Donnerstag, dem
11. November 2021, gilt.
Für den Schulbereich bedeutet dies Folgendes:
Schüler*innen, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, weiterhin künftig
dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche in der Schule getestet werden oder den Nachweis einer negativen Testung erbringen. Neu ist: Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden. Für unsere Schule gilt, dass der Testrhythmus Montag, Mittwoch und Freitag bereits ab dieser Woche fortgeführt wird.