Schulbetrieb nach den Osterferien

Schulbetrieb nach den Osterferien

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Die ursprünglich für die Zeit nach den Osterferien geplanten Öffnungsschritte werden zunächst zurückgestellt und der Schul- und Unterrichtsbetrieb wird in der gleichen Form fortgeführt, wie er bis zu Beginn der Osterferien erfolgt ist.

Für unsere Schule bedeutet das konkret:

Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden ab dem 19. April 2021 weiterhin in geteilten Lerngruppen im Wechselunterricht beschult.

Die Information an welchen Tagen ihr Kind Unterricht hat wird Ihnen am Donnerstag über die bekannten Wege mitgeteilt .

Das Hessische Kultusministerium hat entschieden einen negativen Test zur verpflichtenden Grundlage für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung zu machen.

An unserer Schule haben daher am Montag, dem 19.04. 2021 alle Schüler*innen die den Unterricht oder die Notbetreuung besuchen, die Möglichkeit am schulischen Testangebot durch einen kostenfreien Antigen-Selbsttest teilzunehmen. Sie haben aber auch die Möglichkeit einen Nachweis mitzubringen, wenn sie einen kostenfreien Bürgertest an einer Teststelle außerhalb der Schule gemacht haben. Die Durchführung darf allerdings nicht länger als 72 Stunden vor Beginn des jeweiligen Schultages zurückliegen. 

Für die Inanspruchnahme des schulischen Testangebots ist vorab die Abgabe einer Einwilligungserklärung erforderlich. 

Vor den Osterferien erhielten alle Schüler*innen bereits ein Formular zur Einverständniserklärung für  die Teilnahme an freiwilligen Selbsttests. Dieses Formular wird in den nächsten Tagen ersetzt und den Eltern per Mail zugesandt.

Schülerinnen und Schüler, die keinen entsprechenden Nachweis vorlegen und auch nicht vom Testangebot in der Schule Gebrauch machen, dürfen nicht in der Schule bleiben und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Sie können durch die Eltern schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht abgemeldet werden und erhalten von der Schule geeignete Aufgabenstellungen. Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden.

Den Elternbrief des Kultusministers und weitere ausführliche Informationen zum Nachlesen unter folgendem Link:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona