Änderungen im Schulbetrieb ab dem 4. April

Änderungen im Schulbetrieb ab dem 4. April

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Ab Montag, dem 4. April 2022, gilt an allen hessischen Schulen:
Es besteht im gesamten Schulgelände keine Maskenpflicht mehr!                                                             Das freiwillige Aufsetzen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich.                                              Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe empfehlen wir das Maskentragen im Unterrichtsraum.
Der Testrhythmus von drei verpflichtenden Testungen pro Woche für nicht
geimpfte und nicht genesene Schüler*innen bleibt zunächst bestehen.
Bei einem Infektionsfall in der Klasse werden in der betreffenden Woche tägliche Tests empfohlen.
Bis zum Freitag, den 29. April 2022, werden die in der Schule erfolgten Testungen weiter in das Testheft eingetragen.
Weiterhin gilt:
Bis zum Freitag, den 29. April 2022, ist es möglich, Schüler*innen von
der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden.

Die ab dem 2. Mai 2022 geltenden Regeln werden Ende April hier veröffentlicht, da diese Regelungen bisher nur vorbehaltlich festgelegt wurden.