Ab Donnerstag, 11. November gilt:
Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation wurde eine weitere Anpassungder Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen, welche ab Donnerstag, dem11. November 2021, gilt.Für den Schulbereich bedeutet dies Folgendes:Schüler*innen, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, weiterhin künftigdreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche in der Schule…
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